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AutorenbildGustav Kriese

Gesetzesentwurf: Mindestlohn 12,- EUR bereits ab Oktober 2022?


Dass es kommen sollte, war ja klar, da es sich um eines der großen Wahlversprechen der SPD handelt, aber dass es dann doch so schnell kommen soll, ist schon eine kleine Überraschung. Das eigentliche Problem ist nicht das ob, sondern das wann, in der derzeit angespannte Situation und die sehr kurze Zeitachse bis zur avisierten Umsetzung.


Prinzipiell ist es keine Frage: Jeder, der in einer Vollzeit-Anstellung sein Lebensunterhalt bestreiten möchte, sollte dies auch können - sowohl alleine als auch in Verbindung mit der Gründung einer Familie.


Die zusätzlich angestrebte Anpassung nach oben, beträgt übrigens "nur" 1,55 EUR, da die Erhöhung von 9,92 EUR auf 10,45 EUR bereits ab dem 01.07.2022 beschlossene Sache ist.


Eine kleine Rechnung:

Der monatliche Bruttolohn würde am 01.07.2022 bei einer 40-Stunden-Woche von 1.702,10 EUR auf 1.811, 30 EUR angehoben. Bei einem Stundenlohn von 12,- EUR würde man dann bei 2.079,96 EUR landen. Als alleinstehender Verdiener in Steuerklasse 1 in NRW (ohne Kirchensteuer) bekommt man bei knapp 2.080,- EUR/Monat Brutto im Monat ca. 1.484,- EUR ausgezahlt. Im Vergleich zu den 1.261,- EUR bis Juni 2022 wird klar, dass auch dort jeder zusätzliche Euro zählen dürfte und dringend benötigt wird. Es ist also klar, dass es insgesamt Sinn ergibt. Man könnte noch mit Trinkgeldern argumentieren, jedoch stehen in dem Bereich die Küchenkräfte oft nicht so gut da wie Servicekräfte und in vielen Bereichen der Gastronomie (z.B. Schnelltheken) ist die Gabe von Trinkgeldern eher unüblich.


Auch wenn es keine neuen, kompletten Lockdowns in der Gastronomie gibt, ist die Situation in den meisten Betrieben weit entfernt von der Normalität in 2019. Die Umsätze sind nicht nur aufgrund des Wegfalls von Stellflächen für Tische und Stühle deutlich geringer. Der Aufwand für die Nachverfolgung und den Einlasskontrollen an der Türe sind dagegen deutlich höher und es stehen nach fast zwei Jahren Krise mehrheitlich keine finanziellen Reserven mehr zur Verfügung, um weitere - erwartbare - Umsatzausfälle zu überbrücken.


Letztendlich kommt es auf die Umsetzung an und inwieweit für die Gastronomie, mit der Einführung des höheren Mindestlohns, mit speziellen Förderungen zu rechnen sein wird. Es ist ja wirklich niemandem geholfen, wenn dieser von 9,82 EUR auf 12,- EUR angehoben wird und zeitgleich immer mehr Betriebe schließen und dann vom (ehemaligen) Mitarbeiter 0,- EUR verdient werden, bzw. das wofür der Steuerzahler durch Transferleistungen aufkommen muss.


Mehr Informationen zum Gesetzesentwurf hier:


Genutzter Brutto-/Nettorechner:

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