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AutorenbildGustav Kriese

NGG einigt sich mit der DEHOGA auf Mindestlohn von 12,50 EUR ab Mai 2022 in NRW


NGG-Vorsitzender Guido Zeitler: "12 Euro Mindestlohn ohne Ausnahmen und Übergangsfristen ab 1. Oktober – das ist ein Meilenstein, dem im nächsten Schritt die Erhöhung der Tarifbindung folgen muss. (...) Das, was im Koalitionsvertrag angekündigt wird, zügig umgesetzt, erfährt gesamtgesellschaftlich eine sehr große Unterstützung und unterstreicht die politische Glaubwürdigkeit der neuen Bundesregierung."


Hier die ausgehandelten Tarife für NRW:

Ab dem 1. Mai 2022 beträgt der niedrigste Stundenlohn im Tarif 12,50 €. Die anderen Lohngruppen haben unterschiedliche Erhöhungen je nach Lohngruppe. Ab dem 1. Mai 2023 erhöhen sich alle Lohngruppen um weitere 3,5 %. In der Zukunft müssen die Stundenlöhne mind. 50 Cent höher liegen als der gesetzliche Mindestlohn.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in 2 Stufen wie folgt:

Ab 1. Mai 2022

1. Ausbildungsjahr: 1000 €

2. Ausbildungsjahr: 1100 €

3. Ausbildungsjahr: 1200 €

Ab 1. Mai 2023

1. Ausbildungsjahr: 1100 €

2. Ausbildungsjahr: 1200 €

3. Ausbildungsjahr: 1300 €

Der Tarifvertrag ist zum 31. Mai 2024 kündbar.


Den Pressebericht der NGG findet Ihr hier:


Hier geht es zu den weiteren Tarifverträgen, die alle regional geschlossen werden.


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